Ing. Holger Hebold
Hauptstraße 31
01796 Struppen
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Kurzbeispiel für eine Arbeitsausführung in Höhen und Tiefen mit einem Arbeitssitz
zur Benutzung des Arbeitssitzes Smaragd und für den Einsatz der PSAgA/SZP für die Mitarbeiter der Firma "Höhensicherheitstechnik Hebold" zur Durchführung von Ausbildungen, Kontrollen, Inspektionen oder anderer seilunterstützter Tätigkeiten
nach den Sicherheitsregeln der TRBS 2121 Teil 3, der BGI 772 sowie den Sicherheitsregeln der BGR 198 / 199 unter Anwendung von PSAgA
Betriebsanweisung Nr. 1122 01.01.2010
Arbeitsrichtlinie zur Durchführung von seilunterstützten Arbeit und Rettung unter Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen nach den Sicherheitsregeln der
TRBS 2121 Teil 3, der BGI 772 und der PSAgA zur Arbeitsplatzpositionierung und Rettung.
| 0. | Inhaltsübersicht | |
| 1 | Grundsätze | |
| 1.1 | Allgemeine Definition zum Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen zur Arbeitsplatzpositionierung | |
| 2 | Anwendung | |
| 2.1 | Personelle Stärke bei der Anwendung von seilunterstützten Arbeiten | |
| 2.2 | Grundlagenforderung an Höhenarbeiter | |
| 2.3 | Verantwortlicher Aufsichtführender Höhenarbeiter (AFHA) | |
| 2.4 | Aus- und Fortbildungsordnung | |
| 3 | Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln | |
| 3.1 | Unterweisungen und Grundsätzliches zum Unfallschutz | |
| 3.2 | Regeln zum Unfallschutz | |
| 3.3 | Gefahrenermittlung Checkliste | |
| 3.4 | Verhalten bei Störungen | |
| 4 | Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe | |
| 5 | Ausrüstung eines Höhenarbeiters | |
| 6 | Pflege und Wartung der Ausrüstung | |
| 6.1 | Reinigung | |
| 6.2 | Aufbewahrung | |
| 7 | Inkrafttreten der Betriebsanweisung | |
Anlage 1 |
Normenverzeichnis |
| Anlage 3 | Checkliste |
| Anlage 4 |
Anmeldung für Bau BG |
| 1 | Grundsätze |
| Seilunterstützte Arbeiten und Ausbildungen dürfen nur ausgeführt werden, wenn die geltenden technischen Bestimmungen und die Forderungen der BGI 772 eingehalten werden. Alle Mitarbeiter, die seilunterstützte Arbeiten in Höhen durchführen, haben die Tauglichkeit für Arbeiten in Höhen nach der - „G41“ nachzuweisen. | |
| Herr Mustermann und Herr Test werden als verantwortliche Aufsichtführende Höhenarbeiter für Arbeit und Ausbildung benannt. | |
| Die jeweiligen Ausbildungsstätten werden in Abklärung der Ausbildungssituation und der meteorologischen Bedingungen in Eigenverantwortung des Ausbildungsleiters (AFHA) festgelegt. | |
| Die Betriebsanweisung wird vom Unternehmer ständig aktualisiert und den jeweiligen Verhältnissen und Anforderungen angepasst. | |
| Die bestätigten Aufsichtführenden sind weisungsberechtigt. Insbesondere haben Sie darauf zu achten, dass die Lehrgangsteilnehmer in der praktischen Ausbildung ständig gegen Absturz gesichert sind. Verstößt ein Lehrgangsteilnehmer gegen diese Maßnahme der Absturzverhinderung ist er zu ermahnen. Im Wiederholungsfall wird der Lehrgangsteilnehmer von der Ausbildung ausgeschlossen. |
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| 1.1 | Allgemeine Definition zum Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen zur Arbeitsplatzpositionierung |
Arbeitsplatzpositionierung wird im Folgenden mit seilunterstützter Arbeit bezeichnet. |
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| 2. | Anwendung |
| 2.1 | Personelle Stärke bei der Anwendung von seilunterstützten Arbeiten |
Auf Arbeitsstellen, wo seilunterstützte Arbeiten ausgeführt werden, müssen mindestens
anwesend sein. |
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| usw. |