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Ausbildung zum Höhenarbeiter

Level 3

Aufsichtführender Höhenarbeiter
Ausbildung aufsichtführender Höhenarbeiter

Ausbildung zum "Aufsichtführenden Höhenarbeiter" nach den Sicherheitsregeln der BGI 772 und TRBS 2121 Teil 3.

Level 3
Es werden Kenntnisse vermittelt, die notwendig sind, um die Technik der seilunterstützten Arbeitsplatzpositionierung im Arbeitsprozess als Aufsichtführender Höhenarbeiter anwenden zu können. Werden seilunterstützte Arbeiten ausgeführt, muss ein Aufsichtführender anwesend sein. Damit entsprechen Sie den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen nach der BGI 772 und der TRBS.

Termin: 05. bis 09.12.2011 und 23.01. bis 27.01.2012
Tel.: 035020 7003-0 Fax.: 035020 7003-2
Seminardauer: 5 Tage
Ort: Vor Ort oder in Struppen
Voraussetzung: ärztliche Untersuchung nach G 41
   


Level 3: Beauftragter Aufsichtführender
Ausbildung zum Aufsichtführenden Höhenarbeiter entsprechend der benötigten Levels 1 und/oder 2