Logo Höhensicherheitstechnik Hebold HSH Gefahrenmanagement gegen Absturz

PSA-Benutzerverordnung

§ 2

Bereitstellung und Benutzung



(4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Nutzungsdauer gut funktionieren und sich in hygienisch einwandfreiem Zustand befinden.

BGR 198

Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu Prüfen. (Funktionskontrolle)

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Wir können die PSAgA vor Ort prüfen oder Sie schicken uns die Materialien zu. Ein besonderer Vorteil für Sie und Ihre Mitarbeiter kann sich ergeben, wenn unser Prüfer vor der Revision der PSAgA ihre Mitarbeiter in die sachgerechte Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung in Theorie und Praxis unterweist. Damit kommen Sie auch den berufsgenossenschaftlichen Anforderungen nach, die sich aus den „Grundsätzen der Prävention“ für besondere Unterweisungen ergeben. (Schutz gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden)


Bitte rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zur Revision ihrer PSAgA bzw. Revision verbunden mit einer Unterweisung ihrer Mitarbeiter vor Ort.